(1) 1In Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener öffentlicher Fahrzeugbereiche, Kabinen und Ähnlichem gilt
die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (Maskenpflicht). 2Die Maskenpflicht gilt nicht
...
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2. am festen Sitz- oder Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt
wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören,
§ 5
Geimpft, genesen oder getestet (3G)
(1) Der Zugang
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1.
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im Hinblick auf geschlossene Räume zu
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a)
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Hochschulen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und
Weiterbildung und der Erwachsenenbildung, zu Fahrschulen, Musikschulen und infektiologisch vergleichbaren Bereichen,
.....
(3) Soweit in dieser Verordnung für die Nutzung oder die Zulassung zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben oder Bereichen ein Nachweis hinsichtlich des
Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Testnachweis) vorgesehen ist, ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage
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1.
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eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden
durchgeführt wurde,
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2.
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eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
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3.
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eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch
Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
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zu erbringen, der im Übrigen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entspricht.